Kein Parkticket mehr nötig in Einkaufszentren der Migros
Die Migros Aare führt in ihren Einkaufszentren ein neues Parksystem ein. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt ohne Schranken und ohne Parkticket. Stattdessen erfassen Kameras das Autokennzeichen, messen die Parkdauer und berechnen die Parkgebühr.
Für Menschen mit Behinderungen bringt das System Vorteile: Das Ziehen und Einführen eines Parktickets entfällt. Und auch die Bezahlung der Parkgebühr wird erleichtert. Sie kann neu auf drei Arten erfolgen:
- am Parkautomat durch Eingabe des Kennzeichens und Bezahlung mit Bargeld, Kreditkarte und Twint, oder
- über die Internetseite https://parken.mh-parkservice.ch, sogar bis 24 Stunden später, oder
- mit dem «Migros Park & Go Service», der sich im Migros-Benutzerkonto aktivieren lässt. Hier können das Autokennzeichen und ein Zahlungsmittel hinterlegt werden, und schon werden die Parkvorgänge automatisch abgebucht.
Das neue Parksystem wurde bereits im Centre Brügg, im Shoppyland Schönbühl inkl. OBI und im Westside eingeführt. Weitere Einkaufszentren der Migros im Kanton Bern folgen in den nächsten Monaten.
Entgegen der Angaben im Internet («Minimalbetrag ab der ersten Minute») bleiben die ersten 15 Minuten kostenlos, informiert die Medienstelle der Migros Aare. Damit sind das Bringen und Abholen von Menschen mit Behinderungen weiterhin gebührenfrei möglich.
Im Shoppyland Schönbühl war das Parkieren auf den Behindertenparkplätzen bisher kostenlos. Mit dem neuen System ändert sich das. Insgesamt überwiegen aber trotzdem die Vorteile für Menschen mit Behinderungen.
Auch mit dem neuen Parksystem ist täglich Sicherheitspersonal vor Ort, verspricht die Medienstelle. Behindertenparkplätze werden regelmässig überprüft und bei Missbrauch gehandelt. Wer eine missbräuchliche Verwendung beobachtet, kann dies am Kundendienst melden.
Apropos Missbrauch: Wer die Parkgebühr auch 24 Stunden nach dem Parkvorgang nicht beglichen hat, bei dem fordert der externe Parkplatzbewirtschafter zusätzlich zur Parkgebühr eine Umtriebsentschädigung von 60 Franken – auch von Menschen mit Behinderungen.