Gemeinsam gestalten wir eine Gesellschaft ohne Barrieren!
Der Zugang zu Informationen und Kommunikation muss für alle barrierefrei sein. Ob in einfacher Sprache, Gebärdensprache oder digitalen barrierefreien Formaten wir setzen uns dafür ein, dass niemand ausgeschlossen wird.
Jeder Mensch hat das Recht auf eine berufliche Perspektive. Wir engagieren uns für einen Arbeitsmarkt, der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Chancen bietet - ohne Diskriminierung, mit fairen Bedingungen und angemessenen Anpassungen.
Ein inklusives Schul-, Ausbildungs- und Hochschulsystem ermöglicht allen Menschen die gleichen Chancen auf Wissen und persönliche Entwicklung. Wir setzen uns für barrierefreie Lehrmittel, unterstützende Maßnahmen und eine stärkere Verankerung der Inklusion im Bildungssystem ein.
Menschen mit Behinderungen sollen frei wählen können, wo und wie sie wohnen und ihre Freizeit verbringen möchten. Wir fordern bedarfsgerechte Unterstützung, barrierefreie Wohnräume und eine stärkere Berücksichtigung der Selbstbestimmung in der Wohnpolitik.
Selbstbestimmte Bewegung im öffentlichen Raum und im Zug, Tram und weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir setzen uns für barrierefreie Haltestellen, Fahrzeuge, Wege und eine inklusive Verkehrsplanung ein.
Am 1. Januar 2024 ist im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (kurz Behindertenleistungsgesetz oder BLG) in Kraft getreten. Das hat einen Paradigmenwechsel bedeutet. Von der Objektfinanzierung, bei der Leistungserbringende wie Institutionen via Leistungsverträgen Geld erhalten haben, hin zur Subjektfinanzierung. Bei dieser fliesst das Geld nun an die Menschen mit Behinderungen.
Die Grundsätze des BLGs sind: Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe, wirksame und zielgerichtete Leistungen gemäss individuellem Bedarf und Subsidiarität der Leistungen.
Damit die Subjektfinanzierung vollzogen werden kann, wird nach Anmeldung und zugelassenem Gesuch für eine Leistungsgutsprache eine individuelle Bedarfsermittlung durchgeführt. Dafür verantwortlich sind die Institutionen bzw. die Fachstelle für individuelle Bedarfsermittlung (FiB). Bei der Bedarfsermittlung soll der gesamte Bedarf einer Person erfasst und ein individueller Hilfeplan (IHP) erstellt werden. In diesem werden die Bereiche Wohnen, Arbeit, Freizeit, Gesundheit und soziale Beziehungen thematisiert.
Als offizielle Beratungsstelle im Auftrag der GSI beraten wir Sie gerne zum «Leben in den eigenen vier Wänden». Wir bieten unsere Unterstützung zu allen Fragen rund um das BLG an. Weitere Informationen finden Sie zudem auch auf https://www.includia.ch/kanton-bern/behindertenleistungsgesetz.
Wir organisieren und führen Informationsveranstaltungen zum Behindertenleistungsgesetz durch.
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in allen Fragen zu unterstützen und gemeinsam die bestmöglichen Lösungen zu finden – sei es rund um das BLG oder andere Anliegen.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung oder mit Ihren Fragen:
E-Mail: blg@bkkb.ch (für Fragen zum BLG), info@bkkb.ch (für alle anderen Themen)
Telefon: +41 79 436 74 93
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter!