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Unsere Arbeitsbereiche

Gemeinsam gestalten wir eine Gesellschaft ohne Barrieren!

Behindertenleistungsgesetz (BLG) des Kantons Bern

Am 1. Januar 2024 ist im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (kurz Behindertenleistungsgesetz oder BLG) in Kraft getreten. Das hat einen Paradigmenwechsel bedeutet. Von der Objektfinanzierung, bei der Leistungserbringende wie Institutionen via Leistungsverträgen Geld erhalten haben, hin zur Subjektfinanzierung. Bei dieser fliesst das Geld nun an die Menschen mit Behinderungen.

Die Grundsätze des BLGs sind: Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe, wirksame und zielgerichtete Leistungen gemäss individuellem Bedarf und Subsidiarität der Leistungen.

Damit die Subjektfinanzierung vollzogen werden kann, wird nach Anmeldung und zugelassenem Gesuch für eine Leistungsgutsprache eine individuelle Bedarfsermittlung durchgeführt. Dafür verantwortlich sind die Institutionen bzw. die Fachstelle für individuelle Bedarfsermittlung (FiB). Bei der Bedarfsermittlung soll der gesamte Bedarf einer Person erfasst und ein individueller Hilfeplan (IHP) erstellt werden. In diesem werden die Bereiche Wohnen, Arbeit, Freizeit, Gesundheit und soziale Beziehungen thematisiert.

Als offizielle Beratungsstelle im Auftrag der GSI beraten wir Sie gerne zum «Leben in den eigenen vier Wänden». Wir bieten unsere Unterstützung zu allen Fragen rund um das BLG an. Weitere Informationen finden Sie zudem auch auf https://www.includia.ch/kanton-bern/behindertenleistungsgesetz.

Was wir anbieten

Kontakt

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in allen Fragen zu unterstützen und gemeinsam die bestmöglichen Lösungen zu finden – sei es rund um das BLG oder andere Anliegen.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung oder mit Ihren Fragen:

E-Mail: blg@bkkb.ch (für Fragen zum BLG), info@bkkb.ch (für alle anderen Themen)

Telefon: +41 79 436 74 93

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter!